Übungsbetrieb, erste Lockerungen

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass der Sport- & Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- & Freizeitsport ab sofort wieder eingeschränkt erlaubt ist. Außerdem ist die Nutzung der Sporthallen und Kursräume seit dem 11.05. wieder möglich. Hier müssen strenge Abstands- & Hygieneauflagen eingehalten werden. Alle Trainer/Trainerinnen und Übungsleiter/Übungsleiterinnen haben von uns eine Checkliste für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie erhalten.

Folgende Auflagen müssen zwingend eingehalten werden:

  • Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
  • Umkleiden und Waschräume dürfen nicht genutzt werden
  • Beim Training muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden
  • Alle Gegenstände, die zum Training benötigt werden, sollen nach Möglichkeit mitgebracht werden. Ist dies nicht möglich und es werden Gegenstände aus den Turnhallen genutzt, sind diese nach der Nutzung zu desinfizieren
  • Zuschauer sind auf den Sportanlagen verboten, ausgenommen jeweils eine erwachsene Begleitperson von am Trainingsbetrieb teilnehmenden Kindern unter 14 Jahren

Wir werden den jeweiligen Trainern/ Trainerinnen & Übungsleitern/Übungseiterinnen Hand- & Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Hier ein großer Dank an die Firma WECO, von der wir eine Spende an Desinfektionsmittel erhalten haben.

Wir bitten euch, die Auflagen einzuhalten und euch an die Anweisungen der Trainer/Trainerinnen und Übungsleiter/Übungsleiterinnen zu halten.

Ab dem 30.Mai soll auch die Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt erlaubt werden. Hierzu werden wir euch zeitnah informieren.

Bis dahin, bleibt gesund.

Erstellt von SK am 23.05.2020