Letzte Aktualisierung: 20.01.2022 (Wegfall der Testpflicht bei 2G+)
Eine Zusammenfassung der Auswirkung der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW auf den Sportbetrieb findet sich auf des Seite des Landessportbunds unter der Überschrift "Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW"
Die wichtigsten Punkte:
Bei Symptomen (siehe RKI "8. Demografische Faktoren, Symptome und Krankheitsverlauf") solltet Ihr natürlich auf Training verzichten und Euch testen lassen.
Was ist für die Übungsstunde zu beachten?
Nach wie vor trifft der jeweilige Übungsleiter die letztendliche Entscheidung ob eine Übungsstunde stattfindet oder nicht.
Da sich die Situation täglich ändern kann, müsst Ihr tatsächlich für jedes Training schauen, ob sich die Bedingungen ein Training zulassen.
Der Übungsleiter überprüft die "Immunisierung- / Testnachweise".
Wie schon vor der Schließung sammelt der Übungsleiter die Kontaktdaten für eine eventuelle Rückverfolgung. Die Daten werden für 4 Wochen aufbewahrt und ausschließlich bei Anfrage durch die zuständigen Behörden auch nur an diese weitergegeben.
Daneben gelten die grundsätzlichen Hygiene-Regeln
Bitte seid weiterhin aufmerksam aber lasst Euch den Spaß nicht verderben .
Der Vorstand